Netzwerktreffen von Agentur für Arbeit im Kreis Borken, der Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte (MBE) und dem Jugendmigrationsdienst (JMD) im DRK Haus Beratung für Zugewanderte

Am 29. September 2026 trafen sich die Arbeitsvermittler*innen und Berufsberater*innen der Arbeitsagentur für Arbeit im Kreis Borken (Claudi Hetgens, Yannek Hoppe, Lisa Kopp, Anna Obic und Kay Terstegge) im DRK-Haus “Beratung für Zugewanderte” mit der Migrationsberaterin für erwachsene Zugewanderte des Roten Kreuzes im Kreis Borken (Julia Geessink) und dem Migrationsberater für erwachsene Zugewanderte des Caritasverbands für das Dekanat Borken e. V. (Wojciech Wilczek). Des Weiteren nahmen die Beraterinnen der Jugendmigrationsdienste der Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen (Carmen Wessels) und der Ev. Jugendhilfe Münsterland gGmbH (Cordana Bernhardz) an diesem Austausch über Beratungstätigkeiten im Kreis Borken teil. In diesem Rahmen stellte Kay Terstegge zudem seine neue Funktion als Migrationsbeauftragter der Agentur für Arbeit im Kreis Borken vor.

Im Mittelpunkt dieses Treffens stand ein Erfahrungsaustausch in der Beratung von Geflüchteten und Zugewanderten mit Schul-, Berufs- und Universitätsabschlüssen, erworben im Herkunftsland, die nicht Kund*innen des Jobcenters sind.

Ein zentrales Thema in den Beratungen mit dieser Zielgruppe sei bei der Agentur für Arbeit, sowie in der MBE oder im JMD, immer die Frage, ob die Zeugnisse für eine Anerkennung in Frage kommen. Und falls dem so ist, ob die Anerkennung für die weitere berufliche Perspektive in Deutschland sinnvoll ist.

Bei den jungen Ratsuchenden bis 27 Jahre, die vom Jugendmigrationsdienst beraten werden, stehen häufig Fragen zur Anerkennung vom im Herkunftsland erworbenen Schulabschlüssen im Mittelpunkt. Ziel ist es, den Zugang zu einer Ausbildung oder einem Studium zu erhalten, was vor allem ausreichende Sprachkenntnisse voraussetzt. Bei den älteren Ratsuchenden ab 28 Jahren geht es in der Migrationsberatung vorwiegend um Anerkennung von bereits vorhandenen Berufs- und Studienabschlüssen. Hierbei ist insbesondere die bisher gesammelte Berufserfahrung ein wichtiger Aspekt.

Sowohl die Berater*innen der Agentur für Arbeit wie auch der MBE helfen insbesondere dabei, eine erste Orientierung zu geben und Überblick zu verschaffen und an entsprechende Stellen zu verweisen.  Hierbei ist die Seite Anerkennung in Deutschland (Anerkennungsportal) eine nützliche Hilfe. Die Anerkennungsverfahren selbst werden vom IQ Netzwerk begleitet und durchgeführt.

Ratsuchende mit Wohnsitz im Kreis Borken, die eine Anerkennungsberatung benötigen und Kund*innen bei der Agentur für Arbeit sind oder bereits einer Beschäftigung nachgehen, können sich an das IQ-Netzwerk in Duisburg wenden. Die Anmeldung für eine Anerkennungsberatung erfolgt online und ist in verschiedenen Sprachen durchführbar. Zu finden ist das Anmeldformular unter Anmeldung – IQ Beratungsportal zur Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung.

Für Kund*innen des Jobcenters, bei denen die zuständigen Fallmager*innen eine Anerkennung als zielführend für die weitere Arbeitsmarktintegration erachten, gibt es seit Januar 2024 das Projekt Fachberatung Anerkennung des Jobcenters im Kreis Borken. Die Beratung wird im Südkreis vom Roten Kreuz im Kreis Borken, im Nordkreis von der Berufsbildungsstätte Westmünsterland GmbH und am Standort Bocholt von der Ewibo GmbH angeboren.

In einem Punkt waren sich die Beraterinnen der Agentur für Arbeit und der Migrationsdienste einig: An erster Stelle stehen der Spracherwerb sowie ausreichende Sprachkenntnisse. Diese sind für eine erfolgreiche Integration in Ausbildung, Studium und Beruf unverzichtbar. In vielen Fällen sind sie zudem eine wichtige Voraussetzung dafür, dass ausländische Schul-, Berufs- oder Studienabschlüsse überhaupt anerkannt werden können.

Für die Ratsuchenden ist die Anerkennungsberatung häufig ein sehr wichtiger Aspekt für die weitere Integration in den Arbeitsmarkt und in die Gesellschaft. Zudem werden hierdurch das bisherige Leben sowie der Bildungsweg im Herkunftsland sichtbar gemacht und wertgeschätzt. Mit einem erfolgreichen Anerkennungsverfahren ist es für viele Geflüchtete möglich, einen aufenthaltsrechtlichen Spurwechsel zu vollziehen, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind. Dies überprüft die zuständige Ausländerbehörde unter Einbeziehung der Agentur für Arbeit.

Die Teilnehmenden des Netzwerkes freuen sich auf ein nächstes Treffen im Februar 2027, um sich über neue Erfahrungen aus der Beratung und eventuelle Veränderungen und Entwicklungen austauschen zu können.

Alle Teilnehmenden des Treffens am 29. September 2026 sind auch Mitglieder im Arbeitskreis Anerkennungsberatung des Interkulturellen Netzwerkes Westmünsterland, der von Julia Geessink Anfang 2024 initiiert wurde und seitdem geleitet wird.  Bei Fragen zum Thema Anerkennungsberatung dürfen Sie sich gerne an Julia Geessink vom Roten Kreuz im Kreis Borken wenden:

JG

Julia Geessink

Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte (DRK)

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